Entschließung des Bundespräsidenten vom 21. November 1988 über die Übertragung des Rechtes der Ernennung für bestimmte Kategorien von Offizieren des Miliz- oder des Reservestandes an den Bundesminister für Landesverteidigung

Artikel I Auf Vorschlag der Bundesregierung vom 2. November 1988 übertrage ich gemäß § 7 Abs. 2

des Wehrgesetzes 1978, BGBl. Nr. 150, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 342/1988 dem Bundesminister für Landesverteidigung das Recht der Ernennung von Wehrpflichtigen zu Offizieren des Miliz- oder des Reservestandes bis einschließlich der Ebene eines Hauptmannes in allen Verwendungen.

Artikel II Mit dem Inkrafttreten dieser Entschließung tritt die Entschließung vom 7. Dezember 1984, BGBl.

Nr. 25/1985, über die...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT