Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken

108. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat Indien am 7. Juni 2019 seine Beitrittsurkunde zum Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken (BGBl. III Nr. 178/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 189/2018) hinterlegt und dabei folgende Erklärungen abgegeben:

- Gemäß Art. 4 Abs. 5 des Wiener Übereinkommens behält sich die Republik Indien vor, die Nummern aller oder einiger Unterabschnitte in den Urkunden...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT