Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend die Beendigung des Übereinkommens zwischen Österreich und Lettland über die Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen

103. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend die Beendigung des Übereinkommens zwischen Österreich und Lettland über die Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:

Österreich und Lettland haben einvernehmlich festgestellt, dass das Übereinkommen zwischen Österreich und Lettland über die Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen, BGBl. Nr. 321/1932, gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des...

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