Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge

140. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Bulgarien am 13. Dezember 2018 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (BGBl. III Nr. 6/2016, letzte Kundmachungen betreffend den Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 54/2017 und BGBl. III Nr. 96/2017 idF BGBl. III Nr. 100/2017) hinterlegt.

Estland hat am 29. Mai 2014 folgende Erklärung zum einheitlichen Abwicklungsfonds abgegeben:

?Die Regierung der Republik Estland hat am 29. Mai 2014 beschlossen, sich der Erklärung der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Malta, Rumäniens, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland zum Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge aus Anlass seiner Unterzeichnung anzuschließen.?

Ferner wird die Kundmachung in BGBl. III Nr. 6/2016...

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