Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht

188. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 18. März 2019 seine Beitrittsurkunde zum Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht (BGBl. Nr. 596/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 142/2012) hinterlegt.

Ferner hat Spanien am 17. April 2015 gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Mitteilung bezüglich der vom Vereinigten Königreich1 anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens erklärten territorialen Anwendbarkeit...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT