November 14, 2019
Teil III
- Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
- Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
- Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Paris
- Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend Inkrafttreten des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
- Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht
Kundmachung (K)