Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M315 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist

155. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M315 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist

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