Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

322. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. III Nr. 26/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 109/2007) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:
Kroatien 10. Oktober 2008
Slowenien 26. September 2013
Vereinigtes Königreich 17. Juli 2009

Weiters hat Montenegro erklärt, sich mit Wirkung vom 6. Juni 2006 auch weiterhin an das Zusatzprotokoll gebunden zu erachten.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat...

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