Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr ? Protokoll ?Verkehr?

37. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr ? Protokoll ?Verkehr?

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten hat Italien am 7. Februar 2013 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr ? Protokoll ?Verkehr? (BGBl. III Nr. 234/2002 idF BGBl. III Nr. 108/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 120/2005) hinterlegt und anlässlich dessen nachstehende Auslegungserklärung abgegeben:

Italien erklärt, dass die Bestimmungen von Art. 11 des vorliegenden Protokolls nicht die Möglichkeit präjudizieren, auf italienischem Staatsgebiet...

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