Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung der Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

74. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung der Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Auf Grund des § 10 Z 1 des Bundesgesetzblattgesetzes - BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

Die Kundmachung in BGBl. III Nr. 66/2007 wird dahingehend berichtigt, dass Kambodscha dem Übereinkommen nicht...

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