Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz geändert wird

Auf Grund des § 28 des Düngemittelgesetzes, BGBl. Nr. 488/1985, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 360/1989 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz, BGBl. Nr. 66/1986, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. Nr. 843/1992, wird wie folgt geändert:

  1.   § 1 Abs. 2 lautet:

    „(2) Ein Punkt der im Abs. 1 genannten Gebühren entspricht einem Betrag von 12,60 S."

  2.     In    § 5    erhält    der    bisherige    Text    die Absatzbezeichnung „(1)".

  3. Dem § 5 Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:

    „(2) § 1 Abs. 2 und die Neubezeichnung des...

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