Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, BGBl. Nr. 515/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 298/1995 wird wie folgt geändert:

  1. § 1 Z 3 lautet: „3. die Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (§ 15),"

  2. Im § 13 Abs. 2 wird zwischen „Tierproduktion", und „landwirtschaftliche Produktionsmittel" folgender Ausdruck eingefügt:

    „Bienenkunde,"

  3. § 13 Abs. 3 Z 3 wird folgende lit. e angefügt:

    ,,e) Forschung auf dem Gebiet Bienenzucht und -haltung unter besonderer Berücksichtigung biologischer, genetischer, pathologischer, ökologischer und ökonomischer Aspekte und der Bienenprodukte; Entwicklung und Prüfung von neuen Technologien und Verfahren der Bienenhaltung, Bienenzucht, Erzeugung von Bienenprodukten und Gesundhaltung von Bienen; Untersuchung und Qualitätsprüfung von Bienenerzeugnissen; Dokumentation von Bienenkrankheiten."

  4. Die Überschrift zu § 15 lautet:

    „Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau"

  5. § 15 Abs. 2 lautet:

    „(2) Der Wirkungsbereich umfaßt die Gebiete Wein- und Obstbau."

  6. Im § 15 Abs. 3 Z2 entfällt die folgende Wortfolge:

    „Forschung auf dem Gebiet Bienenzucht und -haltung unter besonderer Berücksichtigung biologischer, genetischer, pathologischer, ökologischer und ökonomischer Aspekte und der Bienenprodukte."

  7. Im § 15 Abs. 3 Z3 entfällt die folgende Wortfolge:

    „Entwicklung und Prüfung von neuen...

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