Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über die Schaffung des akademischen Grades ?Master of Laws ? LL.M.?, Post-Graduate Lehrgang für Europarecht ?Master of Laws ? LL.M.?, Schloss Hofen ? Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH

Gemäß § 27 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-

Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2002, wird verordnet:

§ 1. Die Schloss Hofen – Wissenschafts– und Weiterbildungs-GmbH ist berechtigt, den Post-

Graduate Lehrgang für Europarecht „Master of Laws – LL.M.“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

§ 2. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Post-Graduate Lehrganges für Europarecht „Master of Laws – LL.M.“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“ zu verleihen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des...

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