Bundesgesetz vom 17. Juni 1982, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1952 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

(Verfassungsbestimmung)

Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften,

wie sie im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1952, BGBl. Nr. 183, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 250/1956, 78/1963, 411/1970,

810/1974, 298/1976, 268/1978 und 285/1980

sowie des Art. II des vorliegenden Bundesgesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind bis zum Ablauf des 30. Juni 1984

auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.

Artikel II Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1952

wird wie folgt geändert:

§ 13 Abs. 1 hat zu lauten:

„(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des 30. Juni 1984 außer Kraft."

...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT