Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. Dezember 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Marktgemeinden Straßwalchen und Neumarkt am Wallersee

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:

Der Straßenteil der B 1 Wiener Straße von km 276,00 bis km 280,71 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen — mit Verordnung vom 11. November 1982, BGBl. Nr. 571, bestimmten —

Abschnitt „Umfahrung Neumarkt" für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für...

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