Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Einzelhandels-Ausbildungsordnung geändert wird

140. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Einzelhandels-Ausbildungsordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2010, wird verordnet:

Die Verordnung über die Berufsausbildung im Lehrberuf Einzelhandel, BGBl. II Nr. 429/2001 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2010, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 1 Abs. 1 Z 14 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und es wird folgende Ziffer 15 angefügt:

?15. Gartencenter.?

2. Nach § 2 Abs. 14 wird folgender Abs. 15 angefügt:

?(15) Gartencenter:

a) Bedarf für die Warenbeschaffung ermitteln und Durchführung der Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform,
b) Wareneingänge unter Berücksichtigung der Qualität und des Aussehens der Pflanzen kontrollieren, Maßnahmen bei Lieferverzug, Nichtlieferung, Fehllieferung oder Gewährleistungsfällen setzen,
c) Blumen und Pflanzen behandeln, pflegen und lagern,
d) betriebliches Warensortiment vorbereiten, bereitstellen und verkaufsgerecht präsentieren und demonstrieren,
e) an der Einkaufsplanung unter Berücksichtigung aktueller branchenspezifischer Entwicklungen mitarbeiten,
f) Kunden bei der Auswahl von Pflanzen, Blumen und anderen Sortimentsteilen beraten,
g) Kunden hinsichtlich der Pflege und des Gedeihens von Pflanzen und Blumen beraten,
h) Serviceleistungen anbieten,
i) Verkaufsgespräche führen,
j) Bestellungen und Kundenaufträge entgegennehmen und abwickeln, inklusive Rechnungslegung und Zahlungsverkehr,
k) Kundenreklamationen behandeln.?

3. Nach § 3 Abs. 2 Z 14 wird folgende Ziffer 15 angefügt:

15. Gartencenter:

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
1. Der Lehrbetrieb
1.1 Kenntnis über den Lehrbetrieb
1.1.3 Kenntnis des Kundenkreises mit seinen Einkaufsgewohnheiten sowie des Kundenverhaltens ?
1.1.4 Einführung in das Warensortiment ? ?
1.4 Organisation und Warenwirtschaft
1.4.6 Grundkenntnisse einer rechnergestützten Erfassung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Warenbewegung Erfassen der betrieblichen Warenbewegung
1.4.7 Grundkenntnisse über die für betriebsbezogene Aufgaben und Funktionen des Rechnungswesens notwendigen Unterlagen
2. Warenbeschaffung und Lagerung
2.1 Einkaufsplanung
2.1.5 ? Mitwirken bei der Einkaufsplanung unter Berücksichtigung des Kundenkreises, saisonaler und regionaler
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