Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention

226.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in moldauischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 2 des Abkommens wurden am 11. Jänner 2013 bzw. 16. Juli 2013 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2013 in Kraft.

Faymann

BGBl. III...

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