Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M89 gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen der Klasse 1

Die Multilaterale Vereinbarung M89 gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 (BGBl. III Nr. 198/1999) wurde von Italien am 25. Oktober 1999 und von Schweden am 29. Oktober 1999 unterzeichnet.

Klima BGBl. III Nr. 238/1999

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