December 03, 1999
Teil I
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M86 gemäß Rn. 10 602 des ADR über Bestimmungen für die Beförderung in festverbundenen Tanks und Tankcontainern von Ammoniumnitratemulsionen und Ammoniumnitratlösungen mit verschiedenen Anteilen von Natriumnitrat, Kalziumnitrat und Wasser, eingestuft unter UN 1479 Entzündend (oxidierend) wirkender fester Stoff, n.a.g., Klasse 5.1, Ziff. 27b) und c) und UN 3139 Entzündend (oxidierend) wirkender flüssiger Stoff, n.a.g., Klasse 5.1, Ziff. 28b) und c), bestimmt zur Herstellung von Sprengstoffen des Typs E
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M63 nach Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung von 1361 Kohle in Tanks und Tankcontainern
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung (RID 2/99) gemäß Artikel 5 § 2 CIM und Artikel 6 Abs. 12 der Richtlinie 96/49/EG über die Zulassung der Verpackungsgruppe I für Stoffe und Gegenstände der Klasse 1
- Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 6 Abs. 1 Z 1 des Bundesvergabegesetzes verfassungswidrig war und über die Aufhebung des § 11 Abs. 1 Z 1 des Bundesvergabegesetzes 1997 durch den Verfassungsgerichtshof
- Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend ein Emblem der Europäischen Investitionsbank
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M90 gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Gasen der Klasse 2 in Gasflaschen aus reinem Titan und austenitischem Stahl als Treibstoffbehälter für Heißluftballons
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M47 nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Sulfurylfluorid in amerikanischen Stahlflaschen (DOT)
- Kundmachung des Bundesministers für Justiz über die Aufhebung des § 9a der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) durch den Verfassungsgerichtshof
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M79 gemäß Rn. 2010 des ADR über die Zulassung der Verpackungsgruppe I für Stoffe und Gegenstände der Klasse 1
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M89 gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen der Klasse 1
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung (RID 1/99) gemäß Artikel 5 § 2 CIM und Artikel 6 Abs. 12 der Richtlinie 96/49/EG über die Beförderung von Calciumcarbid, Klasse 4.3, Ziffer 17b) in IBC, verladen auf offenen Wagen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung (RID 3/99) gemäß Artikel 5 § 2 CIM und Artikel 6 Abs. 12 der Richtlinie 96/49/EG über die Beförderung diagnostischer Proben
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M69 nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Nitrocellulose der Rn. 2401 Ziff. 24b) in Großpackmitteln (IBC)
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft
- Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der die Lohnklassentabelle im Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 ergänzt wird
- Verordnung der Bundesregierung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (B-DOK-VO)
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über das Formblatt für Notifikationen (Notifikationsverordnung ? NotifV)
- Verordnung der Bundesregierung über den Schutz der Bundesbediensteten bei Bildschirmarbeit (B-BS-V)
- ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK PARAGUAY ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
- VEREINBARUNG ÜBER DIE INTERPRETATION BESTIMMTER ARTIKEL DES ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK PARAGUAY AM 13. AUGUST 1993 UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
- Multilaterale Sondervereinbarung RID 4/99 gemäß Artikel 5 § 2 CIM und Artikel 6 Abs. 12 der Richtlinie 96/49/EG über die Beförderung von Feuerwerk der Klassifizierung 1.4G mit Komponenten der Klassen 4.3 und 5.1
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)