Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderung des Anhangs zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats wurden die im Anhang zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats (BGBl. Nr 175/1958, zuletzt geändert durch BGBl. Nr 132/1989, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr 404/1990) kundgemachten Listen wie folgt geändert:

Liste der Niederlande Kundgemacht in BGBl. Nr. 51/1977

„Gewöhnlicher Reisepaß seit weniger als fünf Jahren abgelaufen" wird gestrichen.

Ab dem 1. Jänner 1995 wird der Personalausweis (Touristenkarte) durch den europäischen Personalausweis ersetzt. Die derzeit benutzten Reisedokumente behalten auch nach dem 1. Jänner 1995 bis zu dem in diesen Urkunden jeweils...

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