Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderung des Anhangs zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats

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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats ist die im Anhang zum Europäischen Abkommen

über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats (BGBl. Â

Nr. 175/1958, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 37/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Â

BGBl. III Nr. 65/1999) kundgemachte Liste der Niederlande mit folgender Erklärung geändert worden: Â

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande stellt die nachstehenden neuen Â

Reisedokumente vor, die ab 1. Oktober 2001 ausgestellt werden:Â Â

(Ãœbersetzung)Â Â

– gewöhnlicher Reisepass Â

– niederländischer Personalausweis Â

  – Reisepass für Geschäftsleute Â

– Diplomatenpass Â

– Dienstpass Â

– Laissez-passer Â

– Notpass. Â

Die gegenwärtigen niederländischen Reisedokumente werden ab 1. Oktober 2001 nicht mehr ausgestellt,

bleiben aber bis zu deren Ablaufdatum gültig. Â

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande hat ferner namens des Ministeriums für Inneres und Königreichsbeziehungen mitgeteilt, dass das niederländische Gesetz über Pässe mit Â

Wirksamkeit vom 1. Oktober 2001 wie folgt geändert wird...

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