April 23, 2002
Teil I
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M119 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern der Klassen 1 bis 9 nach und von Flughäfen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M112 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Gärungsessig (durch Gärung hergestellter Essig) und Essigsäure in Lebensmittelqualität (Essigessenz) mit Essigsäure in Konzentration bis 25%
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderung des Anhangs zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zollbehandlung von Behältern, die im Rahmen eines Pools im grenzüberschreitenden Verkehr verwendet werden (Behälter-Pool-Übereinkommen)
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Vergleichs- und Schiedsverfahren innerhalb der KSZE (nunmehr OSZE)
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M110 gemäß Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung von Natriumperborat-Monohydrat und Natriumcarbonat-Peroxyhydrat der UN-Nr. 1479 in loser Schüttung
- Multilaterale Vereinbarung RID 3/2002 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID und Artikel 6 Abs. 12 der Richtlinie 96/49/EG über die Beförderung von 1013 Kohlendioxid der Klasse 2 in Flaschen bis 500 ml
- ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über die Förderung und den Schutz von Investitionen
- ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Kundmachung (K)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)