Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 betreffend die Änderung des Versicherungssteuergesetzes 1953 (Versicherungssteuergesetz-Novelle 1988)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Versicherungssteuergesetz 1953, BGBl.

Nr. 133, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 587/1983, wird wie folgt geändert:

  1. Im § 4 Abs. 1 wird nach der Z 8 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 9

    angefügt:

    „9. für Versicherungen, die die Kammern der gewerblichen Wirtschaft und sonstige Kammern der selbständig Erwerbstätigen für die gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelten Abfertigungsansprüche der Dienstnehmer ihrer Mitglieder eingehen, soweit die Kammern hinsichtlich dieser Abfertigungsansprüche gegenüber ihren Mitgliedern selbst Versicherer sind."

  2. Im § 6 Abs. 1 Z 3 wird der Steuersatz

    „8,5 vH" durch „10 vH" ersetzt.

    Artikel II

    (1) Art. I Z 1 tritt mit 1. Juli 1988 in Kraft.

    (2) Art. I Z 2 ist auf alle...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT