Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 10. November 1978 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling ?ARLBERG-Straßentunnel"

Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 115/1973 und Nr. 773/

1974 wird verordnet:

§ 1. Anläßlich der Verkehreübergabe des Arlberg-

Straßentunnels werden ab dem 1. Dezember 1978 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.

§ 2. Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 36 mm,

ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

§ .3. Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

(1) Die eine Seite hat das Arlbergmassiv in stilisierter Form mit dem Straßentunnel, symbolisch dargestellt durch zwei sich reichende Hände, zu zeigen. Darunter sind die Wappen der durch den Tunnel miteinander verbundenen Bundesländer Tirol und Vorarlberg abgebildet.

Ãœber dem Gebirge strahlt die Sonne. Dazwischen befindet sich ein Spruchband mit dem Text "DAT PRAEMIA DIGNA LABORUM".

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