Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 idF BGBl. I Nr. 26/2000 wird wie folgt geändert:

  1. In Abschnitt III wird in § 12 folgender Abs. 2 eingefügt:

    „(2) § 2 Abs. 4 gilt in den Jahren 2001 und 2002 mit der Maßgabe, dass der Prozentsatz der für internationale politische Bildungsarbeit zusätzlich gebührenden Förderungsmittel nicht 40 vH, sondern 34 vH beträgt.“

  2. In § 12 erhalten die bisherigen Abs. 2 bis 4 die Bezeichnung 3 bis 5; folgender Abs. 6 wird angefügt:

    „(6) § 12 Abs. 2 in...

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