Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 1. Juli 1987 über die Privatschule des Vereins für Schwedischunterricht

Auf Grund des § 12 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 161/1987 wird verordnet:

Die nach ausländischem Lehrplan geführte Privatschule des Vereins für Schwedischunterricht in Wien wird als zur Erfüllung der Schulpflicht von Kindern ohne österreichische Staatsbürgerschaft geeignet anerkannt.

...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT