Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen

136.

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2. Die englische und die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres aufliegen.

Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen

[Protokoll in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. Oktober 2014 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. 45 Abs. 1 mit 25. September 2018 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten sowie folgende Organisation das Protokoll ratifiziert, angenommen, förmlich bestätigt bzw. sind diesem beigetreten:

Brasilien, Burkina Faso, Costa Rica1, Côte d'Ivoire, Deutschland, Ecuador, Eswatini, Europäische Union1, Frankreich, Gabun, Gambia, Guinea, Indien, Irak, Komoren, Kongo, Lettland, Litauen, Madagaskar, Mali, Mauritius, Mongolei, Montenegro, Nicaragua, Niger, Panama, Portugal, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Slowakei, Spanien, Sri Lanka, Togo, Tschad, Türkei, Turkmenistan, Uruguay...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT