Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. September 1985 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens samt Anhang

Nach Mitteilung der belgischen Botschaft in Wien hat das Königreich Nepal am 22. Juli 1985

seine Beitrittsurkunde zum Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens samt Anhang (BGBl.

Nr. 165/1955, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 173/1985) hinterlegt.

...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT