Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. April 1959 über die Ratifikation des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Jugoslawien.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen hat Jugoslawien am 13. März 1959 die Ratifikationsurkunde zum Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 26. September 1927, BGBl.

Nr. 343/1930, beim Generalsekretariat der Vereinten Nationen hinterlegt.

Das Abkommen wird gemäß seinem Artikel 8

am 13. Juni 1959 für...

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