Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 14 Rheintal Autobahn ? Anschlussstelle Weidach im Bereich der Stadt Bregenz

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2002, wird verordnet: Â

Die Anschlussstelle Weidach der A 14 Rheintal Autobahn wird im Bereich der Stadt Bregenz wie Â

folgt bestimmt:Â Â

Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen dem Knoten Weidach und dem City Tunnel Â

mit Anbindung an die ehemalige B 202 Schweizer Straße (nunmehr L 202) und stellt über ihre Zu- und Â

Abfahrtsrampen die Verbindung mit der L 13 Kennelbacherstraße her. Â

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung Â

sowie bei der Stadt Bregenz aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. 2846-E-018/b im Â

Maßstab 1 : 1000) zu ersehen. – Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes...

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