Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. Dezember 1973 über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Gemäß § 17 Abs. 3 des EG-Abkommen-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1972, wird kundgemacht:

§ 1. Für die Einfuhr der im Anhang E des Protokolls Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, BGBl. Nr. 466/1972, genannten Erzeugnisse mit Ursprung in Dänemark oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland werden für 1974 nachstehende Kontingente zum Zollsatz Null eröffnet:

§ 2. Für die Einfuhr der im Anhang F des Protokolls Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genannte Erzeugnisse mit Ursprung in Irland wird für 1974 nachstehendes Kontingent zum Zollsatz Null eröffnet:

§ 3. Für die Einfuhr der im Anhang G des Protokolls Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genannten Erzeugnisse mit Ursprung in der...

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