Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 1. März 1979, mit der die Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geändert wird

Auf Grund des § 17 Abs. 3 des EG-Abkommen-

Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1972,

wird kundgemacht:

Die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 19. Dezember 1978, BGBl. Nr. 651, über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wird wie folgt geändert:

§ 3 hat zu lauten:

„§ 3. Für die Einfuhr der im Anhang G des Protokolls Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT