Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 18. Feber 1985 betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Micheldorf in Oberösterreich, Klaus an der Pyhrnbahn, Molln, St. Pankraz und Roßleithen

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der A 9 Pyhrn Autobahn wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der A 9 Pyhrn Autobahn in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Gleichzeitig mit Erlassung dieser Verordnung wird der Teil der Verordnung vom 2. August 1978,

BGBl. Nr. 438...

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