Abkommen zwischen Österreich und der Tschechischen Republik betreffend Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up

(Ãœbersetzung)

Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow-up Präambel Mit dem Ziel der weiteren Entwicklung gutnachbarschaftlicher Beziehungen zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich wurde am 12. Dezember 2000 in Melk ein

„Protokoll über die Verhandlungen zwischen den Regierungen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich, geführt von Ministerpräsident Zeman und Bundeskanzler Schüssel im Beisein von EU-Kommissar Verheugen“ unterzeichnet, das in der Folge als „Melker Protokoll“ bezeichnet wird.

Die Unterzeichner des Melker Protokolls hielten es für angebracht, am 29. November 2001 in Brüssel zusammenzutreffen, um ein Follow-up des Prozesses zu definieren, wie er im oben erwähnten Protokoll dargelegt wird.

Die Unterzeichner stimmen überein, dass der in Melk begonnene Prozess zu einer Verbesserung des Informationsaustausches über das Atomkraftwerk TemelÃn geführt hat, womit auch die Voraussetzungen für ein größeres Vertrauensverhältnis zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich im Rahmen eines intensiven Dialoges über die Kernenergie geschaffen wurden.

Die Unterzeichner stimmen bezüglich der Zweckmäßigkeit der Aufnahme von Expertengesprächen zur Änderung des derzeit bestehenden bilateralen Übereinkommens betreffend den Austausch von Informationen über nukleare Sicherheit überein, das zwischen den beiden Staaten im Jahre 1989

abgeschlossen wurde, damit dem bereits erreichten Vertrauensniveau und den Bedürfnissen der Unterzeichner, einschließlich einer verlässlichen Info-Hotline, entsprochen wird.

In Achtung des souveränen Rechts, ihre Energiepolitik selbst zu wählen, teilen beide Länder ihr Interesse an einem hohen Niveau nuklearer Sicherheit von Kernkraftanlagen. Die tschechische Seite anerkennt das spezifische Interesse der Republik Österreich als Nachbarstaat an einem hohen Sicherheitsniveau von tschechischen Atomkraftwerken.

Die Tschechische Republik ist ausschließlich den Bestimmungen der Wiener Konvention über Haftpflicht für Atomschäden und dem Gemeinsamen Protokoll zur Anwendung der Wiener Konvention und der Pariser Konvention verpflichtet. Die Republik Österreich ist vollinhaltlich dem Österreichischen Atomhaftungsgesetz aus dem Jahre 1999 verpflichtet.

Kapitel I – Info-Hotline Die Info-Hotline wurde unmittelbar nach den Verhandlungen in Melk eingerichtet und ihre Funktionsfähigkeit wird von den Unterzeichnern als positiv bewertet.

Die tschechische Seite hat Informationen auch über die Inbetriebnahme des nichtnuklearen Teils des ersten Blocks sowie Informationen über den zweiten Block des AKW TemelÃn zur Verfügung gestellt.

Die Tschechische Republik und die Republik Österreich stimmen darin überein, dass die Info-

Hotline eine nützliche Maßnahme auch im Hinblick auf die nuklearen und nichtnuklearen Tests beider Blöcke darstellt; dass ihre Funktionsfähigkeit regelmäßig im Rahmen des bilateralen Übereinkommens

über den Austausch von Informationen überprüft wird; und dass, wenn nötig, Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit ergriffen werden.

Kapitel II – Frühwarnsystem Ein automatisches Überwachungssystem, das von Österreich zur Verfügung gestellt wurde, wurde am 24. April 2001 in G80eské BudGB3jovice installiert, und die Übertragung von Daten vom Überwachungssystem

über Strahlenniveaus funktioniert problemlos.

Die Unterzeichner stimmen überein, dass diese Maßnahme voll und ganz ihrem Zweck entspricht und weiter in Betrieb bleiben wird.

Im Hinblick darauf, langfristig ein regionales Netzwerk zu errichten, welches in das ECURIE-

System integriert werden könnte, werden die Möglichkeiten eines Austausches von Daten mit anderen nationalen Überwachungsnetzen untersucht.

Kapitel III – Energiepartnerschaft Die tschechische Energieagentur hat mit der österreichischen Energieverwertungsagentur auf den Gebieten der Energieeffizienz und Wohnhaussanierung, der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern und der Verwendung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Einheiten zusammengearbeitet. Die Unterzeichner werden weitere Anstrengungen zur Intensivierung dieser Zusammenarbeit unternehmen.

Kapitel IV – Sicherheitsfragen Die tschechische und die österreichische Seite anerkennen die Rolle der Europäischen Kommission bei der Schaffung und Erleichterung eines „Trialoges“, der zwecks Herstellung eines besseren gegenseitigen Verständnisses in der mit der nuklearen Sicherheit zusammenhängenden Frage des AKW TemelÃn begonnen wurde.

Während des Prozesses wurden 29 Punkte österreichischen Besorgnisses identifiziert. Sie alle wurden dokumentiert und thematisiert. Die gemäß dem Melker Protokoll geschaffene Expertenmission erachtete neun Punkte für die Zwecke des Melker Prozesses als abgeschlossen. In Anbetracht der Natur der betreffenden Themen sah die Expertenmission weitere zehn Punkte als geeignet an, im Rahmen des betreffenden tschechisch-österreichischen bilateralen Abkommens weiter verhandelt zu werden.

Schließlich trug der Melker Prozess auch dazu bei, Auffassungsunterschiede im Zusammenhang mit den verbleibenden zehn Punkten zu verringern.

Auch wenn es nicht möglich war, eine Einigung zu allen offenen technischen Fragen zu erzielen,

stimmten alle Teilnehmer überein, dass das in Melk angestrebte Ziel, nämlich eine Erleichterung des Dialogs zwischen der tschechischen und der österreichischen Regierung, erreicht wurde.

Um eine wirksame Umsetzung der Ergebnisse des Melker Prozesses im Bereich der nuklearen Sicherheit zu ermöglichen, enthält der Anhang I dieses Protokolls Details zu den folgenden Punkten:

– Verlauf und Dokumentation des „Trialogs“;

–spezifische Maßnahmen, die als Follow-up zum „Trialog“ im Rahmen des betreffenden tschechisch-österreichischen bilateralen Abkommens durchzuführen sind.

Die Unterzeichner sind sich des Berichts der AQG/WPNS Atomic Questions Group/Working Party on Nuclear Safety über nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung, insbesondere der darin enthaltenen Empfehlungen betreffend das AKW TemelÃn voll und ganz bewusst. Die Unterzeichner stimmen darin überein, dass das von der EU vorgesehene „Peer Review“-Verfahren zur Ãœberwachung der Umsetzung der Empfehlungen als ein weiteres wichtiges Instrument zur Behandlung noch offener Fragen der nuklearen Sicherheit fungieren soll.

Darüber hinaus kommen die Tschechische Republik und Österreich überein, die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Notfallvorsorge zu intensivieren.

Kapitel V – Umweltverträglichkeitsprüfung Mit dem „Melker Protokoll“ einigten sich die Unterzeichner auf eine umfassende und vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung des AKW TemelÃn geleitet von der Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Richtlinie des Rates 85/337/EWG in der Fassung der Richtlinie 97/11/EG), insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung von Nachbarstaaten.

Zu diesem Zweck wurde auf der Grundlage einer Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik eine vierköpfige Kommission zur Überprüfung der Umweltverträglichkeit des...

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