Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. September 1985 betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden bzw. Kontinuitätserklärung zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 460/1982)

hinterlegt:

Staaten Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde bzw. Kontinuitätserklärung Tuvalu 15. September 1982

São Tomé und PrÃncipe 3. Mai 1983

Niederlande inkl. Niederländische Antillen 7. September 1984

Türkei 6. März 1985

Die Niederlande haben anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde nachstehende Erklärung abgegeben:,

Anläßlich des Beitritts des Königreichs der Niederlande zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen erklärt das Königreich der...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT