Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung der Bundesregierung über die Sitzungsgelder des Bundeskommunikationssenates geändert wird

Auf Grund des § 12 Abs. 8 des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde Â

Austria („KommAustria“) und eines Bundeskommunikationssenates (KommAustria-Gesetz – KOG), Â

BGBl. I Nr. 32/2001 Art. I, wird verordnet:Â Â

Die Verordnung der Bundesregierung über die Sitzungsgelder des Bundeskommunikationssenates, Â

BGBl. II Nr. 234/2001, wird wie folgt geändert: Â

  1. In § 2 entfällt im zweiten Satz nach der Wortfolge „für eine Sitzung mehrere“ das Wort „bescheidmäßige“

    und wird die Wortfolge „pro weiterem bescheidmäßigen Erledigungsentwurf“ durch die Wortfolge Â

    „für jeden weiteren bescheidmäßigen Erledigungsentwurf oder für jeden weiteren Entwurf einer Gegenschrift im höchstgerichtlichen Verfahren“ ersetzt. Â

  2. Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt: Â

    „(3) § 2 in der Fassung der Verordnung...

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