BGBl. II Nr. 639/2003 Verordnung: Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend die Dokumentation von Statistikdaten in Krankenanstalten, die über Landesfonds abgerechnet werden (Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten)

Auf Grund des § 4 des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl. Nr. 745/1996, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 146/2003, wird verordnet:

Erfassung von Statistikdaten

§ 1. Die Träger von Krankenanstalten, die über Landesfonds abgerechnet werden, haben für ihre Krankenanstalten die Krankenanstalten- und Kostenstellen-Statistik, den Kostenstellenplan, Daten über die medizinisch-technischen Großgeräte, die Einnahmenstruktur und die Gebarung laut Rechnungsabschluss zu erfassen.

Vorlage von Meldungen und Berichten

§ 2. (1) Die Träger von Krankenanstalten, die über Landesfonds abgerechnet werden, haben dem Landeshauptmann bis zum 30. April jeden Jahres eine auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüfte Jahresmeldung über das vorangegangene Jahr in maschinenlesbarer Form vorzulegen. Die Daten zur Einnahmenstruktur und zur Gebarung laut Rechnungsabschluss für das vorangegangene Jahr sind dem Landeshauptmann auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft gesondert bis zum 30. Juni jeden Jahres vorzulegen. Die Einbindung der Landesfonds in diese Datenübermittlungen ist zulässig.

(2) Die Jahresmeldung hat die gemäß § 1 zu erfassenden Daten (mit Ausnahme der Daten zur Einnahmenstruktur und zur Gebarung laut Rechnungsabschluss) sowie jene Daten zu enthalten, die auf Grund der Verordnung betreffend die Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich, BGBl. II Nr. 589/2003, in der jeweils geltenden Fassung, und der Kostenrechnungsverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten, BGBl. II Nr. 638/2003, in der jeweils geltenden Fassung, zu melden sind.

(3) Der Landeshauptmann hat dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bis zum 31. Mai jeden Jahres die auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüften sowie allenfalls richtiggestellten Jahresmeldungen über das vorangegangene Jahr in maschinenlesbarer Form vorzulegen. Der Landeshauptmann hat dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen weiters bis zum 31. Juli jeden Jahres die auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüften sowie allenfalls richtiggestellten Daten zur Einnahmenstruktur und zur Gebarung laut Rechnungsabschluss über das vorangegangene Jahr in maschinenlesbarer Form vorzulegen. Die Einbindung der Landesfonds in diese Datenübermittlungen und in die Prüfung dieser Daten ist zulässig.

(4) Die Länder (Landesfonds) haben weiters dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bis zum 31. Mai bzw. 30. September des laufenden Jahres die auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüften sowie allenfalls richtiggestellten Berichte gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung betreffend die Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich (Quartals- und Halbjahresberichte) vorzulegen.

Art und Aufbau der Datenübermittlung

§ 3. (1) Die Übermittlung der Jahresmeldung sowie der Daten zur Einnahmenstruktur und zur Gebarung laut Rechnungsabschluss hat für jedes Bundesland gesammelt auf einem Datenträger (Diskette oder CD-ROM) zu erfolgen. Die Art der Datenübermittlung hat der Anlage 1

zu entsprechen. Über andere Formen der Datenübermittlung ist vorweg mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Einvernehmen herzustellen.

(2) Die Jahresmeldung gemäß § 2 Abs. 2 besteht aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten. Die Quartals- und Halbjahresberichte gemäß § 2 Abs. 4 bestehen nur aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten M01 bis M08, I01 bis I03, L01 bis L04, K01 und dem Prüf-

und Summensatz (S01).

(3) Die Meldung der Daten zur Einnahmenstruktur und zur Gebarung laut Rechnungsabschluss besteht aus den in der Anlage 3 definierten Satzarten.

(4) Sowohl die Dokumentation der Daten (für die Krankenanstalten-

und Kostenstellen-Statistik, für den Kostenstellenplan, für die medizinisch-technischen Großgeräte, für die Einnahmenstruktur und für die Gebarung laut Rechnungsabschluss) als auch die Datenmeldungen (Jahresmeldungen, Datenmeldungen zur Einnahmenstruktur und zur Gebarung laut Rechnungsabschluss, Quartals- und Halbjahresberichte) haben nach den Vorschriften des vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen herausgegebenen

"Handbuches zur Dokumentation in landesfondsfinanzierten Krankenanstalten - Organisation & Datenverwaltung" in der jeweils geltenden Fassung zu erfolgen.

In-Kraft-Tretens- und Übergangsbestimmungen

§ 4. (1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft und ist erstmals auf die im Jahr 2005 über das Jahr 2004 vorzulegenden Berichte (Jahresmeldungen) anzuwenden. Auf die im Jahr 2004 für das Jahr 2003 vorzulegenden Statistikdaten sind letztmalig die Bestimmungen der Statistikverordnung für Fondskrankenanstalten, BGBl. Nr. 785/1996, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 67/2002, anzuwenden.

(2) Sofern die Meldung der Intensivdaten für das Jahr 2004 im Jahr 2005 entsprechend der Übergangsbestimmung gemäß § 9 Abs. 1 der Verordnung betreffend die Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich, BGBl. II Nr. 589/2003, noch gesondert erfolgt, entfällt in der Jahresmeldung für das Berichtsjahr 2004 die

Übermittlung der Satzarten I01 bis I03 und die Befüllung der mit der Fußnote 1) gekennzeichneten Datenfelder in der Satzart M02.

Rauch-Kallat Anlage 1

Definition der Datenträger

____________________________________________________________________

Beschreibung

____________________________________________________________________

CD-ROM oder 3 1/2 Zoll-Diskette (high density 1.44 MB)

Die CD-ROM bzw. die Diskette muss mit dem Namen des Krankenhausträgers, dem Berichtszeitraum und einer lfd. Nummer bei Beständen, die über mehrere Datenträger verteilt sind, beschriftet sein. Eine Datenkomprimierung ist zulässig, als Programm darf ausschließlich WINZIP verwendet werden. Der Umstand ist gegebenenfalls zu vermerken, es sind jedoch keine dazugehörigen EXE-Files mit zu übermitteln.

____________________________________________________________________

Anlage 2

Aufbau der Jahresmeldung 1. Satzarten im Überblick

____________________________________________________________________

Satzart M01 Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB)

Satzart M02 Aufenthaltsbezogene Daten nach bettenführenden Hauptkostenstellen (DLB)

Satzart M03 Diagnosen (DLB)

Satzart M04 Medizinische Einzelleistungen (DLB)

Satzart M05 Kostenträger (DLB)

Satzart M06 LKF-Scoringdaten (DLB)

Satzart M07 Akzeptierte Errors/Warnings (DLB)

Satzart M08 Kommentare (DLB)

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

Satzart I01 Physiologische Daten (DLB-Intensiv)

Satzart I02 TISS28-Daten (DLB-Intensiv)

Satzart I03 TRISS-Daten (DLB-Intensiv)

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

Satzart L01 Spezielle Leistungsbereiche (DLB)

Satzart L02 Abrechnungsrelevante Kostenträger (DLB)

Satzart L03 Exklusionen medizinischer Einzelleistungen (DLB)

Satzart L04 Exklusionen tagesklinischer medizinischer Einzelleistungen (DLB)

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

Satzart K01 Kostenstellenplan Satzart K02 KA-Stammdaten Satzart K03 KA-Statistik (Ressourcen und Inanspruchnahme)

Satzart K04 KA-Statistik (Personal-Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen und Dienstverhältnis)

Satzart K05 KA-Statistik (Personal des ärztlichen Dienstes)

Satzart K06 KA-Statistik (Konsiliarärztlicher Dienst)

Satzart K07 KA-Statistik (Personal der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe)

Satzart K08 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis

(Bettenführende Hauptkostenstelle)

Satzart K09 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis

(Nicht-bettenführende Hauptkostenstelle)

Satzart K10 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Neben-

und Hilfskostenstellen)

Satzart K11 Sammel-Kostennachweis Summenblatt Satzart K12 Sammel-Kostennachweis Detailblätter Satzart K13 Kalkulatorischer Anhang - Kostenminderungen Satzart K14 Kalkulatorischer Anhang - Kalkulatorischer Anlagenspiegel Satzart K15 Kalkulatorischer Anhang - Allgemeine Kostenbereiche Satzart K16 Kalkulatorischer Anhang - Ausgewählte Kosten

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

Satzart G01 Großgerätebasisdaten Satzart G02 Großgeräteleistungsdaten

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

Satzart S01 Prüf- und Summensatz

____________________________________________________________________

  1. Satzarten im Detail Satzart M01 - Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB)

____________________________________________________________________

Feld Pos. Länge in Byte Datenformat

____________________________________________________________________

Satzartenkennzeichen 1 3 alphanumerisch

____________________________________________________________________

Krankenanstaltennummer 4 6 alphanumerisch

____________________________________________________________________

Aufnahmezahl 10 10 alphanumerisch

____________________________________________________________________

Plausibilitätskennzeichen 20 1 numerisch

____________________________________________________________________

Geburtsdatum 21 8 numerisch

____________________________________________________________________

Geschlecht 29 1 alphanumerisch

____________________________________________________________________

Staatsbürgerschaft 30 3 alphanumerisch

____________________________________________________________________

Hauptwohnsitz - Staat 33 3 alphanumerisch

____________________________________________________________________

Hauptwohnsitz -

Postleitzahl 36 6 alphanumerisch

__________________...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT