Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung über die Bestimmung der Support-Unit Zentrales Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

487. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung über die Bestimmung der Support-Unit Zentrales Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 89/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bestimmung der Support-Unit Zentrales Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 20/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 105/2005, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 wird "2006" durch "2010" ersetzt.

2. Im § 11 Abs. 1 wird "2007" durch "2011" ersetzt.

3. § 16 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:

(3) Die §§ 2 und 11 Abs. 1 sowie die Punkte 1 bis 8 der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 487/2006 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

4. In der Anlage wird dem letzten Satz in Punkt 1. folgender Satz angefügt:

"Die Mitwirkung am Portalverbund soll die Interoperabilität im E-Government stärken und die Vorreiterrolle Österreichs in Europa weiter betonen."

5. In der Anlage wird in Punkt 2. im Einleitungssatz nach der Wortfolge "Datenanwendung ZMR," die Wortfolge "ERnP, SZR, Standarddokumentenregister," eingefügt.

6. In der Anlage lauten in Punkt 2. die Ziffern 6 und 7:

"6. Umsetzung der E-Governmentrichtlinie der Bundesregierung und des E-GovG,
7. Weiterentwicklung des ZMR auf Grundlage der jeweils gültigen Gesetzeslage und neuer Anforderungen, wie die Mitwirkung am Portalverbund."

7. In der Anlage wird in Punkt 3. im letzten Satz, nach dem Wort "sowie" die Wortfolge "E-GovG, StZRegV, ERegV und" eingefügt.

8. In der Anlage wird in Punkt 4. nach dem Wort "Gemeinden" ein Beistrich gesetzt und der restliche Satzteil durch die Wortfolge "Personenstandsbehörden und Staatsbürgerschaftsevidenzstellen dafür zu sorgen, dass die Identitätsdaten, Meldedaten und Standarddokumente richtig und korrekt sind." ersetzt.

9. In der Anlage wird dem letzten Aufzählungspunkt in Punkt 5. die Wortfolge "des E-GovG" vorangestellt.

10. In der Anlage wird die im Punkt 6. dargestellte Tabelle hinsichtlich der Zeilen 2007 - 2010 wie folgt ergänzt:

Jahr Abfragen zu 1 Euro Abfragen zu 3 Euro
2007 200 000 900 000
2008 200 000 900 000
2009
...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT