Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit welcher die Verordnung über die Übertragung der umfassenden Planung und des Baues der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein?Innsbruck?Staatsgrenze am Brenner oder von Teilen derselben an die Brenner Eisenbahn GmbH (BE-Ü-VO) geändert wird

Gemäß § 3 des Bundesgesetzes zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“, BGBl. Nr. 502/

1995, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/1999 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der umfassenden Planung und des Baues der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein–Innsbruck–

Staatsgrenze am Brenner oder von Teilen derselben an die Brenner Eisenbahn GmbH (BE-Ü-VO),

BGBl. II Nr. 335/1997, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 423/1999 wird wie folgt geändert:

  1. Im Titel wird die Wortfolge „des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr“ durch die Wortfolge

    „der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie“ ersetzt.

  2. Im § 1 lit. a wird der Betrag „800 Millionen  Schilling“ durch den Betrag „58,138 Millionen Euro“

    ersetzt.

  3. ...

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