Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Emblem und die Abkürzung des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen (UNEP) in englischer, arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem und die Abkürzung des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen (UNEP) in englischer, arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache, welche im Markenregister des...

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