Kundmachung des Bundeskanzlers vom 30. August 1982 betreffend den Geltungsbereich des Zusatzabkommens vom 18. September 1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichumg von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im Internationalen Luftverkehr

Nach Mitteilungen der Mexikanischen Regierung haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzabkommen zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im Internationalen Luftverkehr (BGBl. Nr. 46/1966, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 419/1976) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Pakistan 21. Juli 1965

Gabon 18. Feber 1971

Jugoslawien 24. März 1977

Finnland 26. März 1977

Malawi 28. Oktober 1977

Mauretanien 29. März 1979

El Salvador 11. Jänner 1980

Seychellen 19. Juni 1980

Togo 27. Juni 1980

Israel . November 1980

Die Salomon-Inseln und Simbabwe haben...

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