September 07, 1982
Teil I
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 30. August 1982 betreffend den Geltungsbereich des Protokolls vom 28. September 1955 zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 30. August 1982 betreffend die Ratifikation des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen durch Portugal
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 30. August 1982 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 30. August 1982 betreffend den Geltungsbereich des Zusatzabkommens vom 18. September 1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichumg von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im Internationalen Luftverkehr
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 30. August 1982 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens vom 12. Oktober 1929 zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)
Kundmachung (K)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)