Kundmachung des Bundeskanzlers vom 30. August 1982 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens vom 12. Oktober 1929 zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

Nach Mitteilungen der Polnischen Regierung haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln

über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr

(Warschauer Abkommen) (BGBl. Nr. 286/

1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 417/1976) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Oman 6. August 1976

Türkei 25. März 1978

Chile 2. März 1979

Uruguay 4. Juli 1979

Seychellen 24. Juni 1980

Bangladesh, Botswana, Simbabwe und Tonga haben erklärt, sich auf Grund der durch Pakistan bzw. das Vereinigte Königreich erfolgten Ausdehnung des Geltungsbereiches auf ihre Gebiete durch die Bestimmungen...

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