Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Beendigung eines Vertrages zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland

17. Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Beendigung eines Vertrages zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Lettland haben einvernehmlich festgestellt, dass das nachstehende Abkommen mit dem Beitritt der Republik Lettland mit 1. Mai 2004 zur Europäischen Union durch Artikel 18 Absatz 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Artikel 21 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sowie die Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer...

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