Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Punzierungsgebührenverordnung geändert wird

Die Punzierungsgebührenverordnung, BGBl. II Nr. 135/2001, wird wie folgt geändert:

  1. In den in der ersten Spalte angeführten Rechtsvorschriften wird das Wort „Schilling“ durch das Wort

    „Euro“ ersetzt und an die Stelle der in der zweiten Spalte angeführten Schillingbeträge treten jeweils die in der dritten Spalte angeführten Eurobeträge:

  2. § 5 Abs. 2 lautet:

    „(2) Die Punzierungskontrollgebühr ist zunächst getrennt nach der in § 3 Z 1 bis Z 6 vorgesehenen Gliederung zu berechnen, sodann ist jeweils die Summe der sich gemäß § 3 Z 1 und Z 4, gemäß § 3 Z 2

    und Z 5 und gemäß  § 3 Z 3 und Z 6 ergebenden Beträge und sodann eine Summe dieser Beträge zu bilden.“

  3. § 6 erhält die Bezeichnung § 6 Abs. 1, es wird folgender Abs. 2 angefügt:

    „(2) Die §§ 1, 2, 3 und 5 Abs. 2 in der Fassung BGBl. II Nr. 485/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Die Anlage I in...

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