Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über die Vorsorge für die Verpflegung von Zivildienstleistenden und Abfindung bei Dienstverhinderung durch Krankheit (Verpflegungsverordnung ? VPf-V) geändert wird

Auf Grund des § 28 des Zivildienstgesetzes 1986 — ZDG, BGBl. Nr. 679, zuletzt gändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 187/1994, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Vorsorge für die Verpflegung von Zivildienstleistenden und die Abfindung bei Dienstverhinderung durch Krankheit (Verpflegungsverordnung — VPf-V), BGBl. Nr. 288/1994, wird wie folgt geändert:

  1. In § 2 Abs. 3 sowie in § 3 Abs. 2 und 3 wird der Betrag von 140 S jeweils durch den Betrag von 145 S ersetzt.

  2. In § 2 Abs. 3 wird in Z l der Betrag von 30 S durch den Betrag von 31 S, in Z 2 der Betrag von 70 S durch den Betrag von 72 S und in Z 3 der Betrag von 40 S durch den Betrag von 42 S ersetzt.

  3. § 2 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt: „Abweichungen von den in Z l bis 3 normierten Beträgen sind zulässig, wenn durch sie der...

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