Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen.

Änderung des Bundesgesetzes über internationales Versicherungsvertragsrecht   für  den   Europäischen Wirtschaftsraum Das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum, BGBl. Nr. 89/1993, wird wie folgt geändert:

  1. § 5 Z 2 lit. c hat zu lauten:

    ,,c)   er sich auf ein in der Anlage B zu diesem Bundesgesetz angeführtes besonderes Risiko bezieht."

  2. In § 12 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)" und es wird folgender Absatz 2 angefügt:

    „(2) § 5 Z 2 lit. c und die Überschrift der Anlage B, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 508, treten mit 1. Juli 1994 in...

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