Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 122a Voralpen Straße Abzweigung Steyr und der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinden Steyr und Dietach

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 wird verordnet:

  1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 122a Voralpen Straße Abzweigung Steyr wird im Bereich der Gemeinden Steyr und Dietach wie folgt bestimmt:

    Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 0,0 an der unter Punkt 2 verordneten Trasse der B 115 Eisen Straße, führt anschließend in Richtung Osten, verläuft in der Folge über die Enns bei Fluß-km 26,86 zum „Kreisverkehr Haagerstraße" und verläuft von dort über die bestehende Haager Straße (derzeit Bestandteil der L 560 Münichholz Straße) bis km 2,813.

  2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115 Eisen Straße wird im Bereich der Gemeinden Steyr und Dietach wie folgt bestimmt:

    Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 16,136, umfährt Dornach im Osten und bindet bei km 17,859 (alt)/18,036 (neu) wieder in den Bestand ein.

  3. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrassen aus den beim...

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