Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Futtermittelverordnung 2000 geändert wird

Auf Grund der §§ 11 und 19 des Futtermittelgesetzes 1999, BGBl. I Nr. 139, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 109/2001, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen verordnet:

Die Futtermittelverordnung 2000, BGBl. II Nr. 93, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 373/2001, wird wie folgt geändert:

  1. In § 26 Abs. 2 Z 2 wird der Betrag „1000 S“ durch den Betrag „75 €“ ersetzt.

  2. In § 27 Abs. 1 wird der Betrag „500 S“ durch den Betrag „36,34 €“ ersetzt.

  3. In § 28 Abs. 1 wird der Betrag „700 S“ durch den Betrag „50,87 €“ ersetzt.

  4. In § 28 Abs. 2 wird der Betrag „2500 S“ durch den Betrag „181,68 €“ und der Betrag...

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