Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 31. März 1970, mit der Teile der Eisen Straße und der Wechsel Straße auf neu herzustellende bzw. neu hergestellte Straßenteilstücke umgelegt und entbehrlich gewordene Straßenteilstücke als Bundesstraße aufgelassen werden

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet:

  1. Das Straßenteilstück der Eisen Straße wird von km 131,520 (alt) bis km 131,955 (alt) im Bereiche der Gemeinden Vordernberg und Hafning bei Trofaiach auf die neu hergestellte Straßentrasse umgelegt und das alte Straßenteilstück von km 131,520 (alt) bis km 131,955 (alt) als Bundesstraße aufgelassen.

  2. Das Straßenteilstück der Wechsel Straße wird von km 44,700 (alt) bis km 47,060 (alt) im Bereiche der Gemeinde Pinggau auf eine neu herzustellende Straßentrasse, welche von km 44,700

(alt) östlich der bisherigen Trasse in maximaler Entfernung von...

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